Migration

Integrationskurse für Frauen

Die AWO-Kulturbrücke ist vom Bundesamt als Träger für Integrationskurse zugelassen und hat ihr Angebot speziell auf die Bedürfnisse von Frauen und Eltern zugeschnitten, die aus den unterschiedlichsten Gründen mehr Zeit zum Lernen und Üben brauchen. Auch die Themen in den Kursen orientieren sich an den Bedürfnissen von Frauen und Eltern.

Wer kann teilnehmen

Wer kann teilnehmen?

Wenn Sie neu nach Deutschland kommen, erhalten Sie von der Ausländerbehörde eine Zulassung, bzw. eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs.

Wenn Sie schon hier leben, jedoch nicht ausreichend Deutsch sprechen, können Sie Ihre Teilnahme auch selbst beim Bundesamt (www.bamf.de) beantragen.

Wenn Sie schon hier leben und ALG II beziehen, so können Sie auch vom Jobcenter zur Teilnahme verpflichtet werden.

Auch wenn Sie schon einen deutschen Pass haben und feststellen, dass Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, können Sie die Zulassung zu einem Kurs beantragen.

Frauen, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Alltag mit Kindern zu meistern, können einen Antrag auf Zulassung stellen.

Wir unterstützen Mütter bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.

Wer unterrichtet?

In unseren Frauenkursen unterrichten nur Lehrerinnen, die gut ausgebildet sind und vom BAMF für diese Tätigkeit zugelassen sind. Unterrichtssprache ist deutsch.

Wie viele Stunden werden gefördert, welche Kosten entstehen?

Für Teilnehmer aus speziellen Kursen, wie z. B. Integrationskurse für Frauen stehen 900 UE zur Verfügung, um das Kursziel B1 zu erreichen und 100 UE Orientierungskurs mit dem Test "Leben in Deutschland".

Teilnahmeberechtigte Ausländer mit eigenem Einkommen oder Einkommen des Ehepartners bezahlen bei Anmeldung nach dem 01.08.2022 229,00 €.

Wer im ersten Durchgang das Ziel B1 nicht erreicht, kann einen Antrag auf Wiederholung von 300 UE stellen und die Prüfung noch einmal wiederholen.

Gefördert durch: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Gefördert durch Bundesamt für Migration und Flücht

Kostenbefreiung

Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Wohngeld, können Sie auf Antrag vom Bundesamt von der Kostenpflicht befreit werden.

Aus wichtigen Gründen (Umzug, Geburt eines Kindes, Krankheit) ist es möglich, die Kursteilnahme zum Modulende zu kündigen. Bei Kursabbruch werden bezahlte Beiträge des laufenden Moduls nicht zurückgezahlt.

Wie finde ich einen passenden Kurs?

Nähere Information erhalten Sie über die Migrationserstberatungsstelle der AWO Kulturbrücke oder bei bamf-nav.

Antragsformulare und Informationen

Hier finden Sie den Link zu den Antragsformularen und weiteren Informationen.

Aufruf einer PDF-Datei:

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